Ich rechne die Betreuungsstunde mit 8,50 € ab.

 

Dieser Preis ist incl. Essen.

Je nach Betreuungsumfang erhalten die Kinder ein

zweites Frühstück, 

ein vollwertiges Mittagessen,

Abendessen,

sowie zwischendurch Obst je nach Saison.

 

Flaschennahrung, Gläschenkost und Windeln sind mitzubringen.

 

 

Bedenken Sie bitte, dass einiges in meinem Lohn enthalten ist. 

Bedenken Sie, dass ich als Tagesmutter freiberuflich in selbstständiger Tätigkeit

mein Einkommen versteuern muss, und daraus die Renten-, Kranken-,

Unfall- und Haftpflichtversicherung zu zahlen habe.   

 

Außerdem sollte eine Tagesmutter sich weiter fortbilden, diese Kurse besuchen wir

Tageseltern in unserer Freizeit, nach Feierabend und an Wochenenden,

ohne finanziellen Ausgleich.

 

Da die Möbel und Spielsachen durch den häufigen Gebrauch schneller kaputt gehen,

müssen sie auch öfter ersetzt werden.

Hinzu kommen erhöhte Kosten für Strom, Abfall und Wasserverbrauch.

 

Seit August 2013 besteht Anspruch auf einen Regelbetreuungsplatz für Kinder zwischen einem und drei Jahren.

Es besteht Wahlfreiheit, das bedeutet die abgebenden Eltern dürfen frei entscheiden welche Betreuungsform sie bevorzugen. (Kita oder Tagesmutter)

Auf Antrag bekommt man vom Jugendamt Bodenseekreis einen Zuschuss,

der verdienstabhängig ist.

Der Kostenbeitrag für unter 3 jährige liegt, laut Satzung zur Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege, im Bodenseekreis seit 31.05.2017 wie folgt:

https://www.bodenseekreis.de/service/suche/?q=kindertagespflege

Die Tagesmutter wird dann vom Jugendamt mit 5,50 € pro Stunde vergütet. Hinzu kommen hierbei noch die hälftige Erstattung der Krankenversicherungs- und Rentenversicherungsbeiträge.                                                                                                                   

Für weitere Information wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt in Ihrer Nähe,

oder an die für Sie zuständige Tagespflegefachfrau.

Wer für Sie zuständig ist erfahren sie auch beim Tagesmütternetz Bodenseekreis e.V.

 

Bei laufender Geldleistung durch das Jugendamt berechne ich ab 01.01.2018 zusätzlich 2,00 € pro Stunde.

 

 

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